"Mit der in § 16 Abs 2 MRG geforderten Orientierung an der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens ist es unvereinbar, alle (auch die winzigsten) Ausstattungsdetails gesondert zu bewerten und die so gewonnenen Zuschläge einfach zusammenzuzählen. Geboten ist vielmehr eine Gesamtschau, da ja auch der Wert einer Wohnung nur insgesamt erfassbar ist bzw erlebt wird. Die Auflistung und Bewertung einzelner Fakten kann nur ein Kontrollinstrument sein; die Justierung im Einzelfall hat nach richterlichem Ermessen zu erfolgen." (RIS-Justiz RS0117881)
2010 hat dies der OGH noch anders gesehen. Damals sprach er aus:
"Die Zuschläge zum und Abstriche vom Richtwert gemäß § 16 Abs 2 Z 1 bis 6 MRG sind jeder für sich ausgehend vom festgesetzten Richtwert als Berechnungsbasis nebeneinander (hinsichtlich der Umstände nach § 16 Abs 2 Z 2 und § 16 Abs 2 Z 4, Abs 3 MRG unter Berücksichtigung der vorgesehenen Begrenzungen) zu ermitteln, sodann zu saldieren und der so errechnete Gesamtsaldo zum Richtwert zu addieren (oder bei negativem Saldo zu subtrahieren)."RIS-Justiz RS0126362
Auch im Ausschussbericht zum 3. WÄG heißt es auf Seite 19 wörtlich: "Die jeweilige Beurteilung und Bewertung einzelner Zuschläge oder Abstriche hat immer gesondert zu erfolgen."
Die Berechnung des Lagezuschlags ist einigermaßen kompliziert.
Derzeit übernehmen wir auf dieser Webseite noch den Lagezuschlag den die MA25 ermittelt hat.
Wir arbeiten daran die Ausgangsbasis für den Lagezuschlag, nämlich die Grundkostenanteile zu berechnen und ebenfalls auf dieser Webseite anzubieten.
Die Entfernungen zu den verschiedenen Lagecharakteristika, anhand derer man beurteilen kann, ob die Lage (im Vergleich zum Referenzgebiet) überdurchschnittlich ist, finden Sie aber bereits im Reiter Lage auf unserer Webseite
Unserer Erfahrung nach hält sich die Schlichtungsstelle der Stadt Wien bei ihren Entscheidungen weder an die entpsrechenden Gesetze noch an die ihr bekannte zum Thema Mietrecht ergangene Judikatur und gewährt viele Zuschläge überhaupt nicht, oder nur in viel geringerer Höhe.
Wir konnten in mehrere Amtsgutachten und Entscheidungen der Schlichtungsstelle Einsicht nehmen. Die Erfahrungen welche Zuschläge und Abschläge von der Schlichtungsstelle gewährt werden, aber auch welche Zuschläge von der Schlichtungsstelle in der Regel überhaupt nicht berücksichtigt werden, sind in diesen Mietenrechner miteingeflossen.
Welche Zuschläge von der Schlichtungsstelle unsere Erfahrung nach überhaupt nicht berücksichtigt werden oder nur in viel geringerem Ausmaß berücksichtigt werden, sind bei den Erklärtexten zu den einzelnen Zuschlägen vermerkt.
Details zu den Kaufpreisen von Liegenschaften in Wien finden sich in der Kaufpreissammlung
Baukonsensbücher für Wien (enthält Informationen über Baujahr, Bauführer; Bauwerber und Art der Baubewilligung)
Dokumente zum Wohnhaus-Wiederaufbaufonds (enthält detaillierte Informationen zum Wiederaufbau kriegszerstörter Wohnhäuser)
Gründerzeitviertel:Wohngebietstypen 2016 |
Einwohner | ||
Absolut | Relativ | ||
1 | Einfamilienhäuser und Kleingärten | 129.665 | 7,10% |
2 | Einfamilienhäuser und Kleingärten mit signifikantem Anteil an Geschoßwohnbau | 50.442 | 2,70% |
3 | Gründerzeit: hohe bauliche Dichte (NGFZ >= 2) und Bevölkerungsdichte über 425 EW/ha | 379.082 | 20,60% |
4 | Gründerzeit und Altstadt: hohe bauliche Dichte (NGFZ >= 2) und Bevölkerungsdichte unter 425 EW/ha | 281.899 | 15,40% |
5 | Gründerzeit: niedriege bauliche Dichte (NGFZ < 2) | 34.756 | 1,90% |
6 | Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg 1919-1944 | 79.616 | 4,30% |
7 | Gemischtes Baualter, Zeitraum 1919-1960 dominiert | 23.649 | 1,30% |
8 | Wiederaufbau 1945-1960 | 77.304 | 4,20% |
9 | Wirtschaftswunder 1961-1980 | 231.488 | 12,60% |
10 | Gemischtes Baualter, Zeitraum ab 1961 dominiert | 292.963 | 16,00% |
11 | Bauperiode 1981-2000 | 98.590 | 5,40% |
12 | Bauperiode ab 1981 - gemischtes Baualter | 99.365 | 5,40% |
13 | Bauperiode ab 2001 | 56.084 | 3,10% |
14 | nahezu unbewohnt | 1.294 | 0,10% |
Realnutzung 2020 (Level 3/farbig) | |
---|---|
Baulandnutzung | |
großvolumiger, solitärer Wohn(misch)bau | |
dichtes Wohn(misch)gebiet | |
Wohn(misch)gebiet mittlerer Dichte | |
locker bebautes Wohn(misch) gebiet | |
Mischnutzung wenig dicht / alter Ortskern | |
Geschäfts-, Kern- und Mischgebiet | |
Büro und Verwaltungsstrukturen | |
solitäre Handelsstrukturen | |
Industrie, prod. Gewerbe, Großhandel inkl. Lager | |
Bildung | |
Kultur, Freizeit, Religion, Messe | |
Gesundheit und Einsatzorganisationen | |
Sport und Bad (Indoor) | |
Militärische Anlagen | |
Energieversorgung, Rundfunkanlagen | |
Wasserversorgung | |
Transformationsflächen, Baustellen, Materialgewinnung | |
Kläranlage, Deponie | |
Verkehr | |
Straßenraum unbegrünt | |
Straßenraum begrünt | |
Parkplätze, Parkhäuser | |
Bahnhöfe, Bahnanlagen | |
Transport und Logistik inkl. Lager | |
Grünlandnutzung | |
Wald | |
Wiese | |
Acker | |
Weingarten | |
Gärtnerei, Obstplantagen | |
Friedhof | |
Park, Grünanlage | |
Sport und Bad (Outdoor), Camping | |
Gewässer inkl. Bachbett |
Hauptgebäude errichtet | |
---|---|
vor 1850 | |
1851 - 1860 | |
1861 - 1870 | |
1871 - 1880 | |
1881 - 1890 | |
1891 - 1900 | |
1901 - 1910 | |
1911 - 1920 |
Totalschaden | |
Ausgebrannt | |
Schwerer Schaden | |
Leichter Schaden | |
Bombentreffer | |
Beschuss |
Lärm-Legende: | |
---|---|
> 75 dB | |
70 - 75 dB | |
65 - 70 dB | |
60 - 65 dB | |
55 - 60 dB |
Zoom-Faktor: | 11 | Koordinaten: |
Blickrichtung: | 0 ° |